Beschlagnahmte Filme im Kino

Hallo!

Vorletztes WE liefen in 2 Kinos in Frankfurt 3 beschlagnahmte Filme.
Geht das denn so einfach?
Ich dachte es bestünde ein Werbeverbot für den Film inkl. Vorführverbot.
Kennt sich da jemand etwas besser aus als ich? :slight_smile:

Das Thema wurde schon einmal hier thematisiert. Und du warst an der Diskussion sogar beteiligt. :wink:

schön, dass du ein so gutes gedächtnis hast.

  1. geht es in dem thema um indizierte filme
  2. um den bezug solcher
  3. habe ich gefragt welche filme NACHTRÄGLICH beschlagnahmt wurden, die auf
    dem fff gelaufen sind

in meinem aktuellen thema geht es um filme die aktuell wohl beschlagnahmt
sind und trotzdem beworben und vorgeführt werden.

oder siehst du das etwa anders?

Welche Filme waren das genau?

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber wenn das in einem rein garantierten 18er Rahmen läuft und nicht gross in nicht 18er Raum beworben wird, geht das, denn dann kann der Veranstalter nicht wegen nicht beachtetem Jugendschutz belangt werden, Verkauft sollten die Filme allerdings auch nicht. Meist sind es DVD bzw BD Projektionen, aber wir sollten mal, im Rahmen einer Filmbörse mit den Schauspielern von Dawn of the Dead eine Aufführung einer 35mm Kopie bekommen, leider kam der Film aus Österreich oder der Schweiz und blieb beim Zoll hängen, dann musste doch eine DVD projeziert werden…

Filmtitel sind irrelevant.

„wenn das in einem rein garantierten 18er Rahmen läuft und nicht gross in nicht 18er Raum beworben wird, geht das, denn dann kann der Veranstalter nicht wegen nicht beachtetem Jugendschutz belangt werden, Verkauft sollten die Filme allerdings auch nicht.“

Wie passt das zu meiner Frage?

Meines Wissens ist es nicht legal, beschlagnahmte Filme im Kino vorzuführen - siehe z. B. hier:
http://www.medienzensur.de/Beschlagnahmung-Beschlagnahme-Filme-Spiele-131-86a-StGB.html

Es kann allerdings sein (auch wenn ich das für unwahrscheinlich halte), dass man auch für beschlagnahmte Filme eine veranstaltungsbezogene Freigabe beantragen kann, wie man es mit komplett ungeprüften Filmen handhabt - siehe “Ich möchte einen Film auf einem Festival vorführen. Brauche ich dafür eine FSK-Freigabe?”:
https://www.spio-fsk.de/?seitid=2779&tid=473

Man möge mich bitte korrigieren, falls ich falsch liege.

Wie passt es nicht? Wozu gibt6 man sich da die Mühe, aber egal, solch schwammige Gesetze verstehen teilweise auch nicht Rechtsanwälte, aber ich denke weiterhin, dass wenn man akribisch auf den Zugang achtet und alles andere oben Geschriebene, dann ist der Punkt nicht gegeben, dass es eine ÖFFENTLICHE Vorführung ist, aber wenn dir die Antwort wieder nicht passt, dann geh zum Anwalt :wink:

Abgrenzbarkeit alleine entscheidet nicht darüber, ob eine Veranstaltung als öffentlich gilt, oder als privat. Insbesondere dann, wenn ein gewerblicher Kontext besteht (was bei Kinovorführungen ja in aller Regel der Fall ist), handelt es sich nicht um private Veranstaltungen:

Der Link funktioniert nicht.

Ich kann den Link aufrufen.

Link funktioniert.
Es ging klar um öffentliche Vorführungen!
Eine private Kinovorführung ist schon schwer…
Das ist die Thematik der Raucherclubs beim Rauchverbot.

Dieses Film-Theater in dem wir sitzen heisst KINDERGARTEN-GERMANIEN und wird leider seit Jahrzehten aufgeführt! Ich kann ja verstehen dass es Filme gibt , die für Kinder&Teenager UNGEEIGNET sind aber Filme zu verbieten/schneiden für Erwachsene ist völlig behindert/dähmlich