Damit wir nicht rankommen? In Zeiten des Internets kommt man doch, wenn man es wirklich will, ran. Egal an was. Gibt es einen Film, den Du gerne hättest, aber nur auf Grund der Tatsache, dass er indiziert/beschlagnahmt ist, bisher nicht haben konntest?
Man kann übrigens nicht alles veröffentlichen. Auch nicht und so. Was beschlagnahmt ist, kann man nicht veröffentlichen. Daher gibt´s auch keine zu befürchtenden Konsequenzen. Wenn das Medium indiziert ist, dann steht einem nichts im Weg dies zu veröffentlichen. Mir fallen da ehrlich gesagt auch nur sehr außergewöhnliche Konstrukte ein, in dem ein Vertrieb (!) Konsequenzen aus der Veröffentlichung eines indizierten Titels haben könnte. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen “Scarface” schon früher in Deutschland uncut zu veröffentlichen. Universal Pictures wollte das aber nicht. Ich weiß nicht, wo daran die Zensur ist. Achso…bestimmt, weil der Titel nicht im Regal stehen durfte. Wegen Jugendschutz und so. Obwohl der Titel ja eh erst ab 18 ist. Genau, deswegen darf ihn ja ein Volljähriger kaufen…ohne Probleme und Konsequenzen und so. Warum dann nicht Hardcore Pornos im normalen Media Markt Regal? Darf doch auch nur kaufen, wenn man 18 ist. Voll blöde Zensur, dass die Spermaklinik, nicht so im Regal stehen darf und so.
Drei 18er Freigaben gibt es z.B. in Thailand.
Liste A und Liste B. Bei Liste B gibt die vorangegangene Behörde den Vorschlag den Film auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Was im Umkehrschluss heißt, dass bei Liste A die Behörde die Meinung vertritt, aus ihrer Sicht gäbe es keinen Bedarf auf strafrechtliche Überprüfung. Ist doch nett, oder? Aber immer erst das schlechte sehen.
Die JK Prüfung bestanden?! Entweder die Juristenkommission kommt zum Schluss, dass keines Ihrer beiden Siegel passt, dann gibt´s automatisch die 18er Freigabe oder sie vergeben eines ihrer beiden Siegel. Die SPIO Siegel ist aber mehr ein Gutachten, dessen Ansicht man teilen kann, aber nicht muss. Ein SPIO Siegel ist auch vollkommen freiwillig. Wie gesagt, dass ist nicht mehr als ein Gutachten. Daher ist eine Beschlagung nicht ausgeschlossen. Das muss dann auf Antrag am Amtsgericht gemacht werden. Man kann also in diesem Sinne nicht bestehen. Der einzige Unterschied ist, dass wenn einem Medium das SPIO-Siegel verpasst wird, kann es zu keinem Strafprozess gegen den Verleiher kommen. Wird das Siegel verweigert, dann gilt der Film auch nicht automatisch als beschlagnahmt. Das Gutachten gibt dann nur zu erkennen, dass sie den Film für strafrechtlich relevant halten. Und wenn ich einen Film trotzdem veröffentliche, obwohl mir ein Rechtsgutachten bescheinigt, dass mein Werk strafrechtlich bedenklich sein könnte, dann kann es sein, dass ich bei einer Beschlagnahmung auch eine Strafe kassiere.
Dass Filme nicht mehr indiziert werden können, die erstmal ein 18er Siegel (oder ein anderes FSK-Siegel) haben, das ist wohl nicht genug? Das war früher anders, aber aus Gründen der Kontinuität zwischen den Behörden hat man das abgeschafft.
In einer Sache hast Du Recht. Egal welche Freigabe ein Medium hat, es kann immer beschlagnahmt werden. Aber nenn mir ein Beispiel aus den vergangenen…sagen wir 20 Jahren, bei denen ein vorher eigentlich nicht indizierter Film beschlagnahmt wurde. Das wird schwer, drum werde ich Dir helfen. Das letzte Wolfenstein. Freigabe ab 18…alles klar…plötzlich taucht ein übersehenes Hakenkreuz auf. Jetzt kann man sich über Sinn und (eher) Unsinn von Verboten dieser Symbolik in Videospielen sicher vortrefflich streiten, aber die Lage ist nunmal, dass es verboten ist und daher muss jedes Medium in der Theorie beschlagnahmbar sein.
Wie immer finde ich, dass man sich erstmal mit der Materie fundiert auseinandersetzen sollte, bevor man sich nur beschwert. Besonders, wenn man gegen etwas ist, ist es doch viel wichtiger sich damit gut auszukennen.
Die Welt hat momentan ca. 195 Staaten (und ein paar bei den man noch nicht so genau weiß, was das soll
). Ausnahmslos alle dieser Staaten haben zumindestens eine Behörde, die sich Medien vor der Veröffentlichung ansieht, bewertet und ggf. nicht freigibt. Zugegebenermaßen haben manche Staaten ganz andere Motivationen als nun Deutschland, aber weltweit hört die Kunstfreiheit da auf, wo das Recht eines anderen verletzt wird.
Eine Sache, die ich sehr oft höre und lese ist, dass sich darüber aufgeregt wird, dass am Ende ein blöder Amtsrichter darüber entscheidet, ob etwas beschlagnahmt wird, oder nicht. Aber der normale Weg eines Verbots ist folgender:
Erstmal kommt der Film zur FSK. Da sehen ihn 7 Leute (Mit allen Berufungsmöglichkeiten bis zu 21). Die verweigern das Siegel. Dann geht es weiter zur SPIO. Dort sitzen 3 weitere Leute. Die vergeben ein Siegel, was keine generelle Schutzfunktion gegen eine Beschlagnahmung besitzt (vgl. o.) oder auch nicht. Da der Gang zur SPIO zwar ratsam aber dennoch freiwillig ist, gibt es da keine Berufungsmöglichkeit.
Ein Antrangssteller (kann jeder sein) schaltet dann die BPJM ein. Da entscheiden mindestens 3 Personen über eine Indizierung. Werden die sich nicht einig, dann kommen nochmal 12 dazu und nochmals 24 bei weiteren Berufungsverfahren.
Nun stellt entweder durch die Aufnahme auf Liste B die BPJM selbst oder nach Aufnahme auf Liste A ein weiterer Antragssteller den Antrag auf Beschlagnahme durch das Amtsgericht. Dort sitzen zumeist der Richter (die Richterin), der Antragsteller, die Verteidigung samt Gutachter, der Staatsanwalt (die Staatsanwältin) samt Gutachter.
Das heißt, dass im einfachsten Fall mindestens 20, aber im eher wahrscheinlichen Fall, dass in Berufung gegangen wird, dass das 3er Gremium der BPJM nicht einstimmig entscheiden kann, dass die Staatsanwaltschaft und die Anwaltschaft meist noch mehrere Hintergrundmitarbeiter hat usw., bis zu über 70 Leuten an einem Film sitzen und beratschlagen, was daraus werden soll. (Da es noch nicht vorgekommen ist, lass ich das Berufungsverfahren gegen das Amtsgericht bis hin zur Verfassungsklage aus) Und jede vorangegangene Behörde hat die Möglichkeit, eine weitere Prüfung zu verhindern.
Jetzt klingt das wieder nach bürokratischer Beschäftigungsmaßnahme, Fakt ist aber, dass es soviele Behörden gibt, DAMIT eben nicht nur ein einziger entscheidet, was verboten werden sollte.
Edit:
- Hat Lovecraft Recht. Der nächtlich, schläfrige Ton, war nach Wachem Korrekturlesen, schärfer als eigentlich beabsichtigt.
- Hatte sich ein inhaltlicher Fehler eingeschlichen. (Ich verrate nicht welcher
)
- Habe ich noch relevante Infos hinzugefügt.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: Bassprofessor am 30.04.2012 09:38 ]