Julia X

Das kann gut sein, ich bin da kein Experte, sondern habe da nur Vermutungen angestellt, denen ein sicher gefährliches Halbwissen zugrundeliegt. :wink:

Zumindest stellt die FSK nicht fest, ob ein Straftatbestand vorliegt, da lag ich falsch. Aber warum stellst du es dann nicht gleich richtig? Oder - um mit deinen Worten zu sprechen: Wenn dir schlecht wird, warum kotzt du dich nicht aus?

Am 27.04.2012 15:08 , Bassprofessor schrieb:

Ohwei Ohwei…

…wie hier wieder die Begrifflichkeiten durcheinander geschmissen werden…

…da wird mir ganz schlecht. :confused:

Der kluge Mann klaert falsch Liegende auf und laesst sie nicht unwissend zurueck und propagiert damit seine (ich lasse das Wort lieber aus) Stellung.

Zeit zum Herholen einer entsprechenden Tuete zur Entleerung der zurueckgekehrten Daermlichkeiten ob des Schlecht werdens wird natuerlich gewaehrt :grin:

Sid

Nur der bußfertige Mann…
…ER KNIET!

Beim Schlechtwerden habe ich bisher noch nie (!) meinen Darminhalt in eine Tüte entleert. Nicht mal beim längsten Filmmarathon.^^

Edit: Danke, Michaela! :slight_smile:

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: Bassprofessor am 28.04.2012 12:24 ]

Es gibt für alles ein erstes Mal :slight_smile: Okay Mageninhalt reicht auch. :unamused:

Übrigens, wenn’s schon um Genauigkeit geht: “Nur der bußfertige Mann … er kniet” :wink: (nur so am Rande)

Grundsätzlich ist ja eine Altersempfehlung nicht schlecht, in manchen Fällen auch fragwürdig, z.B. Harry Potter ab 6. Auch sind die Regeln, wie diese Altersempfehlungen entstehen für mich nicht klar. Wenn aber ein Film dann ganz klar gekennzeichnet ist, dass er nichts für Unter-18-jährige ist, sondern eben nur Erwachsene, evtl. spezifisch auch für Genre-Liebhaber, dann ist das Schneiden eines Filmes Zensur, zumindest aber Bevormundung.

Wenn ein Film gegen einen Strafbestand verstößt, dann ist es auch merkwürdig, dass es in Ordnung ist, ihn ungeschnitten auf einem Festival sehen zu können, ihn dann aber so nicht in Umlauf zu bringen. Außerdem ist das auch so eine Auslegungssache, prinzipiell könnte man ja auch den Sonntagabenkrimi so sehen, da es dort um Mord geht, wer sagt denn, dass da nicht mancher auf dumme Ideen gebracht wird (überspitzt gesagt).

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: Michaela am 27.04.2012 19:45 ]

Jemanden ganz allgemein “auf dumme Ideen” zu bringen, verwirklicht allerdings für sich noch keinen Straftatbestand, anderenfalls könnte in der Tat fast jeder Krimi darunter fallen. Gemeint ist eher, wenn das Zeigen bestimmter Handlungen in einem Film schon für sich strafbar ist, z.B. wenn hierdurch gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zum Hass aufgestachelt wird oder diese böswillig verächtlich gemacht werden oder wenn grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise verharmlost oder verherrlicht werden (Paragraphen 130, 131 Strafgesetzbuch).

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: MacGuffin am 28.04.2012 17:26 ]

Im Sonntagabendkrimi wird der Mörder aber auch immer als böß und verwerflich dargestellt.

Wenn das einem Film fehlt, also wenn gewalttätige Handlungen unkommentiert nicht als moralisch fragwürdig dargestellt werden oder sogar als Gut (z.B. als Ultima Ratio einer Konfliktlösung), dann hat der Film ein Problem. :wink:

Ist das aber nicht auch manchmal Auslegungssache - frei nach dem Motto: je besser mein Rechtsanwalt argumentieren kann, desto besser komm ich weg, z. B. wenn aus Mord dann “nur” Totschlag wird o.ä. So ist es doch auch bei manchen Filmen grenzwertig.

Ich fand z.B.bei The Woman das Ende durchaus erlösend, hab für “meinen Beifall” auch böse Worte geerntet. Ich finde es ist also aufgrund der Story und Darstellung durchaus gerechtfertigt, hier eine FSK 18 zu vergeben. Was ich dann allerdings nicht richtig finde, wäre den Film zu schneiden.

Allerdings gibt es auch Filme, die z. B Selbstjustiz zum Thema haben und nicht geschnitten oder ab 18 sind und in denen zwar das Handeln, also die Selbstjustiz, durchaus auch nachvollziebar ist, aber nicht als ultima ratio dastehen sollte (z. B. Sleepers (allerdings eher subtil), oder Eye for an Eye (mit Sally Field).

Also prinzipiell, wie gesagt, finde ich eine Altersempfehlung ok - zensieren nicht.

Das ganze ist sowieso eine leidige Diskussion, grade auch im Hinblick auf andere Länder, in denen man dann ohne weiteres Filme ungeschnitten beziehen kann.

Julia X hab ich auf dem Filmfest leider verpasst - Kinostart oder (ungeschnittene) DVD wäre dann schon ganz schön gewesen.

Michaela hat recht, das ist natürlich Auslegungssache. In der Regel wird man nicht sagen können, dass die Grenze zum Straftatbestand überschritten wird, auch wenn ein gezeigtes Handeln vielleicht moralisch fragwürdig ist. Auch ich halte Zensur für den falschen Weg, zumal wenn ein Film ohnehin erst ab 18 freigegeben wird. Jüngstes Beispiel ist die Neuveröffentlichung von “From Dust till Dawn”, eingestuft als FSK 18 und beworben mit “neue Schnittfassung, um 15 Minuten länger”. Tatsächlich ist der Film auch in dieser Fassung noch um ca. 2 Minuten gekürzt, was vom Verleih jedoch bewußt verschleiert wird. Die ungeschnittene Fassung (eingestuft mit “JK”) muss man sich dann halt auf den einschlägigen Filmbörsen besorgen. Auch ich bin vielfach dazu übergegangen, mir im Zweifel lieber die entsprechenden US- oder UK-Scheiben zu kaufen, z.B. vorbeugend demnächst bei der zweiten Staffel von “The Walking Dead”, da ich auch hier stark vermute, dass trotz FSK 18-Freigabe wieder geschnitten wurde.

Ihr wisst aber schon, dass in Deutschland nicht zensiert wird. Zensur bedeutet (in diesem Fall) nach Definition, dass eine staatliche Stelle ohne Wissens des Künstlers (Regisseurs, Verleih etc.) Stellen aus dem Werk entfernt oder umschneidet, um gewisse Informationen zurückzuhalten oder Aussagen zu verändern. Wird das gemacht? NÖ! Also ist Zensur der vollkommen vollkommen vollkommen falsche Begriff.

Und Ihr wisst schon, dass wenn ein Film (VOM VERLEIH!!) geschnitten wird, um eine Freigabe ab 18 zu erhalten, dass dies trotzdem aus Jugendschutzgründen geschehen kann?
Denn es sollen ja nicht die geschützt werden, die sich den Film legal anschauen dürfen, sondern die, die sich den Film dann ansehen, obwohl sie noch keine 18 sind. Jetzt kann man natürlich sagen, dass sei doch nicht das Problem der Volljährigen, wenn ein Kassierer oder eine Kassiererin zu blöd ist, nach dem Ausweis zu fragen. Aber wer hier in dem Forum behauptet, er habe NOCH NIE einem Minderjährigen Freund eine 18er DVD ausgeliehen oder sich die mit ihm angesehen (Meinetwegen auch eine 16er DVD mit einem noch jüngeren), den soll sofort ein Blitz erschlagen, weil er/sie lügt.

"Aber das ist doch meine Sache, was ich meinem Kumpel zeige! Ich kenne den doch viel besser als irgendein Bürokratenfurz. Ich weiß, der hält das aus!"
Ja ja…schon Recht. Viele denken, sie wären der Mittelpunkt der Welt und jedes Gesetz und jede Schutzfunktion müsse auf ihre persönliche Situation zugeschnitten sein. Das wir aber rund 80 Millionen hier sind, vergessen viele.
Ach was! Lasst uns doch §242 StGB abschaffen. ICH weiß ja, das man das nicht darf.

Zu Deinem Beispiel mit “From Dusk till Dawn”:
Der größte Schnitt innerhalb dieser 2 Minuten umfasst den Anfangsdialog zwischen dem Sheriff und dem Verkäufer. Kurz zusammengefasst: “Das ist so ein verdammter Mongo…Sie hätte ihn bei der ersten Gelegenheit ersäufen sollen.” (So ähnlich der Tenor…genau kann ich es nicht zitieren @Michaela :wink: )
Darf ich aber Dich genau zitieren:
“Gemeint ist eher, wenn das Zeigen bestimmter Handlungen in einem Film schon für sich strafbar ist, z.B. wenn hierdurch gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zum Hass aufgestachelt wird oder diese böswillig verächtlich gemacht werden oder wenn grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise verharmlost oder verherrlicht werden.”

Ich bin ja (tatsächlich) froh, dass Du weder geistig noch körperlich behindert zu sein scheinst. Jemand der das ist, findet es aber sicherlich überhaupt nicht witzig, dass in einem Film völlig ohne Reflektion behauptet wird, solche solle man ertränken.

Warum ich das erzähle? Naja, um euch den Grund des Schnittes näher zu bringen. Bei “From Dusk till dawn” hat die FSK gesagt: “Ok, mit der Gewalt an sich haben wir mittlerweile kein größeres Problem mehr. Aber mit dem Dialog am Anfang…der könnte gegen §130,131 StGB verstoßen. Das haben wir nicht zu entscheiden, ob er das wirklich tut, aber allein auf Grund der Tatsache, dass man darüber diskutieren kann, verpflichtet uns, die Freigabe zu verweigern. Wenn Ihr den Film also im großen Stil herausbringen wollt, dann empfehlen wir euch diese Stelle zu schneiden.”

SO wird da nämlich gearbeitet.

Aber ich bin ja auch nicht blind und sehe, dass es fragwürdige Entscheidungen - in beide Richtungen, also zu sanft oder zu harsch eingestuft - gibt. Aber es ist nunmal so, dass bei den Behörden Menschen arbeiten (was ich persönlich gut finde). Und wo Menschen arbeiten und abertausende Medien jährlich prüfen, gibt es NATÜRLICH auch mal fragwürdige Entscheidungen.

Irgendwer hat geschrieben, dass es wegen der geringen Anzahl an Filmen die ein Verbot wirklich verdient haben, doch lächerlich ist.
Naja, nun werden ja nicht nur Filme geprüft. Und man ist gut beraten, sich mal anzusehen, welchen Dreck, wie politisch extreme Musik, Filme, Printveröffenlichungen oder wirklich anderweitig Menschenverachtender Schund (Oder @Michaela: Du solltest Dir mal ein paar verbotene Underground-Rap-CDs anhören und Dir mal Gedanken machen, welches Frauenbild dort propagiert wird) tagtäglich von uns ferngehalten wird, bzw. von Leuten ferngehalten wird, die sich durch sowas tatsächlich beeinflussen lassen, der weiß, dass es gut ist, dass es eine Behörde gibt, die sich Veröffentlichungen vorher mal ansieht. Auch wenn das mal bedeutet, dass es einen Film erwischen könnte, den man selber gerne sehen würde. Wie gesagt, dass sind auch nur Menschen.

Warum sowas auf Festivals gezeigt werden darf, hatte noch jemand gefragt. Ein Film der noch nicht offziell von der FSK gesichtet worden ist, gilt zunächst als indiziert. Ja, das trifft eigentlich auch auf “Timer” oder “Terra” zu. Daher darf ein erwachsenes Publikum den sehen. Es gäbe die Möglichkeit ein Eilverfahren vor einem Festival zu beantragen, was aber so gut wie nie gemacht wird.

Ich will damit nur sagen, dass bevor man schreit, wie ungerecht man hier doch behandelt wird und man unter Zensur eliden müsse, sollte man sich tiefer mit der Materie befassen. Zum einen die Begrifflichkeiten, was Zensur, indiziert, beschlagnahmt WIRKLICH bedeutet. zum anderen diie Abläufe der Behörden. Wer prüft wann, was und wer hat welche Möglichkeiten? Man sollte sich mal mit den Entscheidungen der Behörden und deren Gründen auseinandersetzen. Und vorallendingen, sollte man generell nicht von sich auf andere schließen.

Wer da fragen dazu hat, kann mich gerne Löchern. Ich verdiene mein Geld mit sowas… :wink:

Liebe Grüße und sorry, wegen dem Schreibstil. Das war jetzt alles sehr spontan :slight_smile:

BTW: Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter der FSK liegt bei 29 Jahren. Ich kann mir fast vorstellen, dass das Durchschnittsalter hier im Forum höher sein könnte. :wink:

Es sind also nicht nur alte verstaubte Operngänger, welche die Filme prüfen. Und nein: Ich arbeite nicht für eine der einschlägigen Behörden :wink:

Danke für deine ausführliche Antwort - ich denke es ist immer einfacher, erstmal zu sagen “die sind doof” als sich tiefergehend mit der Materie zu befassen.

Grad auch dein Beispiel mit den Rap-CDs finde ich sehr einleuchtend.

Ich möchte Deinen Ausführungen keinesfalls widersprechen. Der Begriff “Zensur” war in dem Zusammenhang sicherlich falsch. Auch war mir nicht bekannt, dass die noch vorhandenen Kürzungen in “From Dusk till Dawn” in erster Linie die von Dir beschriebene Dialogszene betreffen (da ich mir die nun erschienene “fast” ungeschnittene Fassung -natürlich - nicht gekauft habe. Mir war nur bekannt, dass der Film in der z.B. auch im Fernsehen ausgestrahlten Fassung radikal gekürzt wurde, auch was die Gewaltszenen betrifft. Und was die Behördentätigkeit angeht: NATÜRLICH arbeiten da Menschen, die auch mal Fehler machen. Letztendlich geht es immer um Wertungsfragen, bei denen man naturgemäß auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann - und die halt auch dem Zeitgeist unterworfen sind (siehe z.B. die Neubewertungen der FSK zu “Das Ding aus einer anderen Welt” oder von “Total Recall”: ein Sprung von der damaligen JK-Bewertung auf FSK 16).

Darum wollte ich erst nichts weiter dazu schreiben, weil ich genau weiß, dass ich mich bei sowas nicht kurz fassen kann. Selbst das war noch der Director´s Cut. Ich könnte zu dem Thema sicherlich noch seitenweise labern, aber dann brauch ich wirklich die Tüte zur Darmentleerung :wink:

Meine Meinung zu dem Thema ist, dass ich es gut finde, dass es Alterseinstufungen gibt und auch dass es eine Behörde gibt, die eine Veröffentlichung mal verbieten kann, auch wenn für mich manche Entscheidung fragwürdig und auch ärgerlich ist. Aber es ist mir dennoch lieber, dass ich “Dawn of the Dead” aus dem Internet bestellen muss und mal 2 Wochen drauf warten, als dass das Buch “Auschwitz - Chronik einer Lüge” (Gibt es wirklich) beim Talia liegt und irgendein gehirnamputierter es einfach kaufen und lesen kann. Auch hier würde ein “normaler” Mensch bei der Lektüre erkennen, dass es ein Schwachsinn ist, aber leider gibt es nicht nur normale Menschen. Man muss so ein Buch von denen fernhalten, die möglicherweise eh eine Affinität zu diesem Thema haben und sich davon beeinflussen lassen. Und seid euch sicher: Die gibt es.
Man muss (!) Grenzen ziehen und die werden von nunmal von Menschen gezogen, welche eigene Erfahrungen, Meinungen und Ansichten haben und deswegen fällt es auch mal unterschiedlich aus.

Wer das Buch zur neuen “Texas Chainsaw Massacre” gelesen hat, kann auch den Eindruck bekommen, dass hier absoluter bürokratischer Wahnsinn betrieben worden ist. Es stimmt schon, dass bei diesem Rechtsweg einige menschliche Fehler - zum Beispiel, dass die BPJM zunächst ein langwieriges Gremium einberufen hat, nur um zum Schluss zu kommen, dass es gar nicht zuständig ist (Das war saudumm…da hätten sie mal lieber mich vorher gefragt :wink: ) - gemacht worden sind, aber an sich ist es nicht verkehrt, dass der Rechtsweg nicht einfach ist. Glaubt mir - ich kenn mich aus - 99% von allen verbotenen Sachen, sind (objektiv) absolut zu Recht im Schredder daheim.

@Bassprofessor: Du meinst das Durschnittsalter der Mitarbeiter, oder - also die Sachbearbeiter und nicht die Mitglieder der Prüfgremien?

Des Weiteren sollte mMn wirklich alles für Erwachsene freigegeben werden. Ich kann es nicht verstehen, dass sich jemand anmasst zu sagen wer für einen bestimmten Medieninhalt geeignet ist. Altersfreigabe - klar! Aber es ist untragbar, dass sich eine Behörde das Recht heraus nehmen sollte, fiktionale aber auch dokumentarische Stoffe für erwachsene Menschen zu verbieten. Schliesslich entsprint ja auch allem dem menschlichen Geist und den kann man nicht verbieten. Ansonsten findet er eben im Geheimen statt. Wie wird denn überhaupt beurteilt, wer ‘geeignet’ dafür ist?! Soll vielleicht jeder 'nen Psychotest vorher machen? Die Menschen die dub aber bestimmt meinst, brauchen diese Medieninhalte doch eigentlich gar nicht. Wenn doch, beschaffen sie sich das Zeug anderweitig! Solch Zensur und die damit verbundene Bevormudung finde ich nicht nur daher ziemlich anmaßend und zeugt von Misstrauen in und fast sogar schon Angst vor seinem Mitmenschen! Ausserdem kann auch Propagandamaterial auf diese Weise recht leicht entmystifiziert werden!

Mitarbeiter.

Wirklich alles? Gewagt.

Nur weil jemand trotzdem an Sachen rankommen kann, heißt doch nicht, dass es gutgeheißen und nicht unter Verbote gestellt werden muss. Nimm mein Beispiel des §242 StGB.
Sollte man den abschaffen, weil jemand normales (ein moralischer Mensch) das eh nicht macht und jemand, der dagegen verstoßen will, trotz Verbot dagegen verstoßen wird? Vielleicht werden durch das Aufheben des Verbots ja der Tatbestand entmystifiziert und vielleicht geht ja die Deliktsqoute zurück, weil manche Jugendliche es gar nicht mehr so cool finden, jetzt wo es nicht mehr verboten ist. Würdest Du da eben so zustimmen?

Ohne Dir zu nahe zu treten wollen. Das klingt nach jemanden, der an seinen Dawn of the Dead denkt, (früher) an seinen Texas Chainsaw. Meinetwegen an seinen Last House on the left. Gerne auch mal an seinen Man Eater oder seinen Zombie hing am Glockenseil, aber nicht weiß, dass Filme der fast geringste Teil ist, der beschlagnahmt wird. (Den kleinsten Teil machen übrigens Videospiele aus…man höre und staune :slight_smile: )

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: Bassprofessor am 30.04.2012 09:39 ]

Du würdest Dich also wohler fühlen, wenn Du beim Saturn, folgendes kaufen könntest?

Deutschland ist ein schönes Land
Doch für Affen ist bei uns, längst schon kein Platz mehr
Afrika für Affen, Europa für Weiße
Steckt die Affen in ein Boot und schickt sie auf die Reise
Im Hafen geht die Party ab, die Stimmung ist famous
Alle Affen sind an Bord, nun geht die reise los.
Das Boot das ist auf hoher See da gibt’s den großen Schreck
Im Schiffsraum da dringt Wasser ein, der Kahn, der hat ein Leck
Das Boot, das sinkt unweigerlich, den Affen hilft kein Schrei
Und weil keiner schwimmen kann, wer’n sie wohl ersoffen sein
Die Fische auf dem Meeresgrund beginnen gleich zu zechen
Doch Affenfleisch ist ungesund und alle müssen brechen
Der Hai-Fisch und der Tintenfisch, der Stöhr un die Moräne
Die hatten nach dem Affenfleisch 3 Tage lang Migräne
Und die Moral von der Geschicht, Leute hört gut her
Passt euch irgend jemand nicht dann schlickt ihn raus aufs Meer
Afrika für Affen, Europa für Weiße
Steckt die Affen in ein Klo und spühlt sie weg wie Scheiße.

Wobei ich hier nicht nur Stimmung gegen Rechts schüren möchte. Ich habe für Linksextreme genau die gleichen “Sympathien” wie gegen Rechtsradikale… :wink:

Bevor sich noch jemand auf die Füße getreten fühlt… Oo :wink:

Da wirkliche Zensur ja in Deutschland nicht möglich ist macht man es eben auf diese komplizierte Weise damit wir nicht rankommen, so sieht es aus. Man könnte zwar alles veröffentlichen und so, man traut sich aber nicht wegen der Konsequenzen. Wo gibt es schon drei 18er Freigaben? FSK18, leichte JK, schwere JK, dazu noch die Indizierungslisten: A und B, dann werden auch noch Filme beschlagnahmt die eine JK Prüfung bestanden haben, totaler Humbug.

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: Dvdscot am 29.04.2012 23:22 ]

Damit wir nicht rankommen? In Zeiten des Internets kommt man doch, wenn man es wirklich will, ran. Egal an was. Gibt es einen Film, den Du gerne hättest, aber nur auf Grund der Tatsache, dass er indiziert/beschlagnahmt ist, bisher nicht haben konntest?

Man kann übrigens nicht alles veröffentlichen. Auch nicht und so. Was beschlagnahmt ist, kann man nicht veröffentlichen. Daher gibt´s auch keine zu befürchtenden Konsequenzen. Wenn das Medium indiziert ist, dann steht einem nichts im Weg dies zu veröffentlichen. Mir fallen da ehrlich gesagt auch nur sehr außergewöhnliche Konstrukte ein, in dem ein Vertrieb (!) Konsequenzen aus der Veröffentlichung eines indizierten Titels haben könnte. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen “Scarface” schon früher in Deutschland uncut zu veröffentlichen. Universal Pictures wollte das aber nicht. Ich weiß nicht, wo daran die Zensur ist. Achso…bestimmt, weil der Titel nicht im Regal stehen durfte. Wegen Jugendschutz und so. Obwohl der Titel ja eh erst ab 18 ist. Genau, deswegen darf ihn ja ein Volljähriger kaufen…ohne Probleme und Konsequenzen und so. Warum dann nicht Hardcore Pornos im normalen Media Markt Regal? Darf doch auch nur kaufen, wenn man 18 ist. Voll blöde Zensur, dass die Spermaklinik, nicht so im Regal stehen darf und so.

Drei 18er Freigaben gibt es z.B. in Thailand.

Liste A und Liste B. Bei Liste B gibt die vorangegangene Behörde den Vorschlag den Film auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Was im Umkehrschluss heißt, dass bei Liste A die Behörde die Meinung vertritt, aus ihrer Sicht gäbe es keinen Bedarf auf strafrechtliche Überprüfung. Ist doch nett, oder? Aber immer erst das schlechte sehen.

Die JK Prüfung bestanden?! Entweder die Juristenkommission kommt zum Schluss, dass keines Ihrer beiden Siegel passt, dann gibt´s automatisch die 18er Freigabe oder sie vergeben eines ihrer beiden Siegel. Die SPIO Siegel ist aber mehr ein Gutachten, dessen Ansicht man teilen kann, aber nicht muss. Ein SPIO Siegel ist auch vollkommen freiwillig. Wie gesagt, dass ist nicht mehr als ein Gutachten. Daher ist eine Beschlagung nicht ausgeschlossen. Das muss dann auf Antrag am Amtsgericht gemacht werden. Man kann also in diesem Sinne nicht bestehen. Der einzige Unterschied ist, dass wenn einem Medium das SPIO-Siegel verpasst wird, kann es zu keinem Strafprozess gegen den Verleiher kommen. Wird das Siegel verweigert, dann gilt der Film auch nicht automatisch als beschlagnahmt. Das Gutachten gibt dann nur zu erkennen, dass sie den Film für strafrechtlich relevant halten. Und wenn ich einen Film trotzdem veröffentliche, obwohl mir ein Rechtsgutachten bescheinigt, dass mein Werk strafrechtlich bedenklich sein könnte, dann kann es sein, dass ich bei einer Beschlagnahmung auch eine Strafe kassiere.

Dass Filme nicht mehr indiziert werden können, die erstmal ein 18er Siegel (oder ein anderes FSK-Siegel) haben, das ist wohl nicht genug? Das war früher anders, aber aus Gründen der Kontinuität zwischen den Behörden hat man das abgeschafft.

In einer Sache hast Du Recht. Egal welche Freigabe ein Medium hat, es kann immer beschlagnahmt werden. Aber nenn mir ein Beispiel aus den vergangenen…sagen wir 20 Jahren, bei denen ein vorher eigentlich nicht indizierter Film beschlagnahmt wurde. Das wird schwer, drum werde ich Dir helfen. Das letzte Wolfenstein. Freigabe ab 18…alles klar…plötzlich taucht ein übersehenes Hakenkreuz auf. Jetzt kann man sich über Sinn und (eher) Unsinn von Verboten dieser Symbolik in Videospielen sicher vortrefflich streiten, aber die Lage ist nunmal, dass es verboten ist und daher muss jedes Medium in der Theorie beschlagnahmbar sein.

Wie immer finde ich, dass man sich erstmal mit der Materie fundiert auseinandersetzen sollte, bevor man sich nur beschwert. Besonders, wenn man gegen etwas ist, ist es doch viel wichtiger sich damit gut auszukennen.

Die Welt hat momentan ca. 195 Staaten (und ein paar bei den man noch nicht so genau weiß, was das soll :wink: ). Ausnahmslos alle dieser Staaten haben zumindestens eine Behörde, die sich Medien vor der Veröffentlichung ansieht, bewertet und ggf. nicht freigibt. Zugegebenermaßen haben manche Staaten ganz andere Motivationen als nun Deutschland, aber weltweit hört die Kunstfreiheit da auf, wo das Recht eines anderen verletzt wird.

Eine Sache, die ich sehr oft höre und lese ist, dass sich darüber aufgeregt wird, dass am Ende ein blöder Amtsrichter darüber entscheidet, ob etwas beschlagnahmt wird, oder nicht. Aber der normale Weg eines Verbots ist folgender:

Erstmal kommt der Film zur FSK. Da sehen ihn 7 Leute (Mit allen Berufungsmöglichkeiten bis zu 21). Die verweigern das Siegel. Dann geht es weiter zur SPIO. Dort sitzen 3 weitere Leute. Die vergeben ein Siegel, was keine generelle Schutzfunktion gegen eine Beschlagnahmung besitzt (vgl. o.) oder auch nicht. Da der Gang zur SPIO zwar ratsam aber dennoch freiwillig ist, gibt es da keine Berufungsmöglichkeit.
Ein Antrangssteller (kann jeder sein) schaltet dann die BPJM ein. Da entscheiden mindestens 3 Personen über eine Indizierung. Werden die sich nicht einig, dann kommen nochmal 12 dazu und nochmals 24 bei weiteren Berufungsverfahren.
Nun stellt entweder durch die Aufnahme auf Liste B die BPJM selbst oder nach Aufnahme auf Liste A ein weiterer Antragssteller den Antrag auf Beschlagnahme durch das Amtsgericht. Dort sitzen zumeist der Richter (die Richterin), der Antragsteller, die Verteidigung samt Gutachter, der Staatsanwalt (die Staatsanwältin) samt Gutachter.

Das heißt, dass im einfachsten Fall mindestens 20, aber im eher wahrscheinlichen Fall, dass in Berufung gegangen wird, dass das 3er Gremium der BPJM nicht einstimmig entscheiden kann, dass die Staatsanwaltschaft und die Anwaltschaft meist noch mehrere Hintergrundmitarbeiter hat usw., bis zu über 70 Leuten an einem Film sitzen und beratschlagen, was daraus werden soll. (Da es noch nicht vorgekommen ist, lass ich das Berufungsverfahren gegen das Amtsgericht bis hin zur Verfassungsklage aus) Und jede vorangegangene Behörde hat die Möglichkeit, eine weitere Prüfung zu verhindern.

Jetzt klingt das wieder nach bürokratischer Beschäftigungsmaßnahme, Fakt ist aber, dass es soviele Behörden gibt, DAMIT eben nicht nur ein einziger entscheidet, was verboten werden sollte.

Edit:

  1. Hat Lovecraft Recht. Der nächtlich, schläfrige Ton, war nach Wachem Korrekturlesen, schärfer als eigentlich beabsichtigt.
  2. Hatte sich ein inhaltlicher Fehler eingeschlichen. (Ich verrate nicht welcher :wink: )
  3. Habe ich noch relevante Infos hinzugefügt.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: Bassprofessor am 30.04.2012 09:38 ]

Offensichtlich fundierte Kenntnisse – die unterstelle ich Dir jetzt mal, Professor – sind ein Punkt, ein angemessener, nicht notwendigerweise herablassender Tonfall ist ein anderer. :unamused: